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Juristenproblem: Richter soll Prüfungsaufgaben verkauft haben

Hadmut Danisch
1.4.2014 19:27

Die WELT schreibt, dass ein Richter festgenommen worden sei, weil er Aufgaben im Staatsexamen verkauft haben soll.

Unterstellen wir mal, dass es kein seltsamer April-Scherz ist.

Dann hätte der jahrelang vorab Prüfungsaufgaben und Examensthemen an Examenskandidaten verkauft. Und ich kann mir da ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das nur einer gemacht hat, denn bisher war fast jeder Betrug, den ich im Hochschul- und Prüfungswesen gefunden habe, ein Massenphänomen, das auf Nachahmung beruhte. Da könnten noch mehr ans Licht kommen.

Die interessante Frage ist natürlich, was aus den „Kunden” wird, die da beim Examen geschummelt haben. Wie Lawblog richtig schreibt, dürften da einige in Probleme laufen – wenn man denn herausfindet, wer das war. Dann nämlich könnten da eine Menge Juristen ihren Nachweis der „Befähigung zum Richteramt” verlieren.

Interessante Fragen:

  • Was ist, wenn das Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte sind? Die müssten dann ja rausfliegen.
  • Was ist, wenn das bei einem Verfassungsrichter rauskommt?
  • Was ist mit Gerichtsurteilen, an denen so jemand als Richter beteiligt war? Wenn der in Wirklichkeit nicht die Befähigung zum Richteramt hat? Dann müssten die Urteile ja nichtig sein. Kann das zur Verjährung führen?
  • Bleiben Strafverurteilungen gültig, wenn sich rausstellt, dass der Staatsanwalt nicht Staatsanwalt sein durfte?
  • Was ist, wenn jemand ein Gerichtsverfahren verloren hat, und sich herausstellte, dass der eigene Anwalt nicht Anwalt sein konnte? Hat der dann nur einen Schadensersatzanspruch gegen den falschen Anwalt oder kann der Wiederaufnahme beantragen?
  • Und was, wenn der gegnerische Anwalt nicht Anwalt sein durfte? Kann man dann nachträglich ein Säumnisurteil erwirken?

Ich habe ja schon einigen Überblick über viele Bereiche der Rechtsprechung. Aber zu der Frage was ist, wenn sich ein beteiligter Jurist als Schwindler oder Hochstapler herausstellt, fällt mir gerade nichts ein, was ich dazu schon gesehen hätte.

Das bringt mich aber noch auf eine andere Frage, die auf den ersten Blick nichts damit zu tun hat:

Der Staatsfeminismus drückt momentan an Schulen und Hochschulen systematisch und flächendeckend leichtere Prüfungen und geringere Anforderungen für Frauen durch, um die Quote zu erhöhen. Wie manchen sie das eigentlich bei den juristischen Staatsexamen?

5 Kommentare (RSS-Feed)

Lars
2.4.2014 0:38
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Der Staatsfeminismus drückt momentan an Schulen und Hochschulen systematisch und flächendeckend leichtere Prüfungen und geringere Anforderungen für Frauen durch, um die Quote zu erhöhen. Wie manchen sie das eigentlich bei den juristischen Staatsexamen?

Garnicht weil der Frauenanteil dort hoch genug ist ?

Quelle: (etwas älter)
http://beck-aktuell.beck.de/news/statistisches-bundesamt-frauenanteil-im-jurastudium-steigt

Wenn man unterstellt dass es derlei Bestrebungen gibt, so findet man diese wohl eher in den studienqualifizierenden Schulen.


bb
2.4.2014 13:33
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Über den Männermangel bei den Juristen und den Hilferuf aus dem OLG Hamm hatte Udo Vetter neulich schon etwas geschrieben:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/06/maenner-derzeit-mangelware-in-der-justiz/

mit Verweis auf die Neue Westfälische:
http://www.nw-news.de/owl/10288912_Der_Justiz_gehen_die_Maenner_aus.html


Zaza
2.4.2014 21:43
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Ich hab selbst in Niedersachsen Examen gemacht….aber schon etwas länger her. Ich erlaube mir mal die gestellten Fragen zu beantworten.
– Mit geschummelten Examen wird die Zulassung von Rechtsanwälten und die Ernennung von Richtern etc. mit ziemlicher Sicherheit widerrufen werden. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich dass heutige Richter / Staatsanwälte unter den Kunden sind, da dafür zwei Prädikatsexamina benötigt werden. Das schaffen i.d.R. nur ca. 10% eines Jahrganges, da hilft eine geleakte Klausur wenig. Wie man jetzt liest hat er seine Dienste vor allem solchen Kandidaten angeboten die den zweiten Versuch angingen, also ziemlich verzweifelten die nach jedem Strohhalm greifen. Beim Scheitern im zweiten Versuch wars das nämlich. Studium für die Katz.
– Bei einem Verfassungsrichter sehr, sehr unwahrscheinlich.
– Die Nichigkeit von Urteilen ist gesetzlich nicht geregelt und kann nur in krassen Ausnahmefällen angenommen werden. Dass ein beteiligter Richter bei der Prüfung geschummelt hat fällt sicher nicht darunter – rechtskräftige Urteile bleiben also rechtskräftig.
– Ergo ja, Strafurteile bleiben auch dann gültig wenn der Staatsanwalt später gefeuert wird.
– Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt kommt nicht allein deshalb in Betracht weil die Zulassung widerrufen wird. Es bleibt bei den normalen Regeln der Anwaltshaftung: ein Fehler des Anwalts muss ursächlich für einen Schaden sein. Das ist z.B. dann nicht der Fall wenn der Prozeß auch ohne den anwaltlichen Kunstfehler verloren gegangen wäre, das wird gerne übersehen.
– Hier gilt das gleiche, nachträglich wird kein Verfahren wieder aufgebröselt nur weil einem beteiligten Anwalt die Zulassung entzogen wird.

Bei den juristischen Staatsexamina ist der Schwierigkeitsgrad traditionell recht knackig und die Noten bescheiden. Es wurde sogar extra die Note “voll befriedigend” eingeführt damit nicht so viele mit “gut” abschneiden. Alles ab VB gilt als Prädikatsexamen, das schaffen so i.d.R. 15 % der Absolventen, im zweiten Examen meist etwas weniger. Da Jura zu 50% aus Fleiß und zu 50% aus der Fähigkeit im Text beschriebene Sachverhalte auszuwerten und zuzuordnen besteht ist das ein Bereich in dem Frauen ohnehin mindestens so gut wie Männer sind.

Ich weiss als gelegentlicher Leser deines Blogs ja dass du so deine Schwierigkeiten mit der Justiz hast. Meiner Erfahrung nach ist die große Mehrzahl der Richter und StAs kompetent und nehmen ihren Beruf ernst – bei 25.000 sind natürlich auch darunter einige hohle Nüsse. Und der Zeitgeist weht natürlich auch in der Justiz…..


Stephan
7.5.2014 12:37
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Werte(r) Zaza,
erlauben Sie mir – unter uns “Juristen” die kleine Korrektur, dass Schummelei-bemakelte Ernennungen zum Richter oder Staatsanwalt nicht nach § 49 VwVfG (des Bundes oder der der Länder) widerrufen, sondern nach § 48 dieser Gesetzt zurückgenommen werden müssten, da diese Ernennungen mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung “Befähigung zum Richteramt” rechtswidrig wären. § 49 VwVfG hingegen setzt das Inderweltsein eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes voraus.

Ein geradezu typischer Studentenfehler in der Verwaltungsrechtsklausur. Er dürfte schon manch angestrebte Kariere in de Jurisprudenz irgendwo zwischen Grundstudium und zweitem Examen jäh beendet haben, bevor sie hat beginnen dürfen.

Zu Ihrem Glück nicht die Ihre, was m.E. vor Allem beweist, dass die Erlebnisse in diesem antiquarischen Horrorstudium derart tiefe Spuren in der Psyche ihrer Absolventen zu hinterlassen pflegt, dass es ihnen nicht mehr möglich ist, sich später im Beruf noch wiederholend mit den absoluten Basics ihrer Profession auseinanderzusetzen. Von Kompetenz kann da keine Rede sein. Nicht diese, sondern allein Anpassungsfähigkeit an die Erfordernisse des durch und durch korrupten Justizsystems ermöglichen heutzutage Prädikatsexamina und Justiz-Karrieren.
Was nicht auf PC- und Gender-Linie ist, wird heute schon an den juristischen Fakultäten restlos herausgeprüft.
Fragen Sie in diesem Zusammenhang vielleicht einmal nach, wie es sich auswirkt, wenn Sie als Jung-Wissenschaftler unter Bezugnahme auf die drei oder vier letzten Schrifttumsstimmen, die sich noch ein wenig Respekt vor menschlichem Leben bewahrt haben, der “Rechtsprechung des VI. Senats beim BGH zur Wrongful Life- / Wrongful Birth-Problematik nicht zu folgen bereit sind?
Oder wenn Sie befürworten, Polizei- und Ausländerbehörden mögen im Zusammenahng mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik, geltendes Bundesrecht aus dem Aufenthaltsgesetz – namentlich Ab- und Zurückschiebung – vielleicht zur Abwechslung einfach einmal zur Anwendung zu bringen, wenn die entsprechenden tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind. Anstatt die armen Menschen erst wochenlang zu inhaftieren oder internieren – nur um sie dann irgendwann – je nach behördlichem Gutdünken – entweder hier in Deutschland unkontrolliert auf freien Fuß zu setzten, oder eben doch abzuschieben. In erstem Falle klopfen wir uns ob unserer Gutmenschlichkeit, von der sich selbst der liebe Gott noch eine Scheibe abschneiden könne, auf die Schulter; in letzterem zucken wir professionell mit der Schulter und sagen, so wolle es eben das Gesetz, da bei ihm kein Asylgrund gegeben sei. Ein allgemein anerkannter Asylgrund ist seriösen Schätzungen nach zwar bei weniger als 2 % dieser Menschen als gegeben anzusehen, aber was soll´s. Wir sind so gut hier, wir überdehnen beim ein oder anderen Bewerber den Begriff des Asyls ein wenig. Beim anderen Bewerber halt nicht, denn alle aufnehmen können wir auch wieder nicht. Geht Rechtsanwendung eigentlich noch willkürlicher und noch verlogener?

Wer gegen diesen Irrsinn aufzumucken wagt, der bekommt heutzutage schneller ein als “mangelhaft” getarntes Berufsverbot verpasst als er realisieren kann, dass er mit der Wissenschaftsfreiheit einer blanken Illusion hinterher lief, sondern dass es sich vielmehr so verhält, dass die Wissenschaft für die Mächtigen im Staate schon immer die billigste all ihrer Huren war. Die Rechtswissenschaft mag – sichert sie doch das Gewalt- und Steuererhebungsmonopol des Staates ab, indem sie alles zu Unrecht erklärt, was dem zuwider liefe – eine herausgehobene Bedeutung einnehmen. Doch nahezu alle anderen Wissenschaftszweige haben sich ebenso bereitwillig vor den staatlichen Karren spannen lassen. Man denke nur an Physik und Chemie, die wider besseres Wissen seit den 80er Jahren die Klimalüge der psxchopathischen IPCC-Apparatschiks deckten. Oder an die Medizin und ihre kruden Theorien, deren jüngstes Baby namens “Middle East Respiratory Syndrom” MERS nun erst vor wenigen Tagen das Licht der Medienwelt erblickte. Wobei man allerdings vermied, sie von der Bild-Zeitung vulgata als “Kamelgrippe” bezeichnen zu lassen, da sich unlängst schon Vogel- und Schweinegrippe als wissenschaftliche Rohrkreppierer erwiesen hatten, während deren “Vorgängermodell” SARS beim Pöbel noch immer Angstgefühle und Kaufgelüste nach Tamiflu aut idem zu wecken vermag.

Man müsste fast lachen, wenn das nicht alles so abgrundtief übel wäre, denn insbesondere die Wissenschaftsfreiheit ist ein feiner Indiktor dafür, wie es um den Freiheitsgrad einer Gesellschaft bestellt ist.


kleines Update:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/19/haben-auch-richter-geschummelt/

Es sieht so aus, als hätte sich das niedersächsische Justizministerium für die Offensive entschieden. Sage und schreibe 84 Sonderprüfer wurden abgestellt. Sie durchforsten derzeit alle Klausuren, die Prüflinge seit 2011 in Niedersachsen geschrieben haben.

Bei anderen Rechtsverletzungen ist man nicht so pingelig. Kooomisch

Carsten

“Der Bürger muss sich heute, über 60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, von Amtsträgern erklären lassen, dass es seine Pflicht sei, nationalsozialistische oder auf solchen basierende und/oder verfassungswidrige Gesetze zu befolgen, während des Bürgers Berufung auf seine verfassungsmäßigen Grundrechte bestenfalls ein mitleidiges Lächeln hervorruft.”
Grundrechtepartei