Vernichten statt veröffentlichen
Über die Bundesregierung und die Informationsfreiheit.
Ich hatte ja schon einige Male darüber berichtet, daß mein Antrag auf Einsicht in die Verfahren zur Auswahl der Exzellenzuniversitäten erfolglos war, weil die Akten bei DFG und Wissenschaftsrat liegen, auf die sich das Informationsfreiheitsgesetz nicht erstreckt. Einen Anspruch gegen das Bundesforschungsministerium hätte man schon, aber, so wurde mir beschieden, die Bundesforschungsministerin Schavan, immerhin Ideen- und Geldgeberin, hätte die ganzen Akten zu den Bewerbungen und dem Auswahlverfahren ausschließlich auf einer CDROM erhalten, und dies – angeblich – sofort nach Erhalt vernichtet. Warum sie die CDROM vernichtet hat? Weil draufstand, daß man sie vernichten soll. Angeblich gibt es im Ministerium fast keine Akten zur Exzelleninitiative, und die, die es gibt, darf ich angeblich wegen des noch laufenden Verfahrens nicht einsehen. Die Sache wurde sogar in einem Jahresbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz tadelnd erwähnt. Wie man als Ministerin so viel Geld rauswerfen und dann nichts eiligeres zu tun haben kann, als die Akten dazu zu vernichten, vermag ich nicht auf harmlose Weise nachzuvollziehen. Da muß allerhand dringestanden haben, was nicht tageslichttauglich war. Und daß das so war, hatte mir ein an dem Verfahren beteiligter Politiker gesteckt, der mir sagte, wo ich doch mal reinschauen sollte. Aber genau da war plötzlich nichts mehr da.
Und nun lest dazu mal diesen Artikel auf Telepolis: “Vernichten statt veröffentlichen”